Vom Schwimmen und Baden. Eine Spurensuche im Landesarchiv
War das Schwimmen in der Vorzeit - wie dies bereits Höhlenzeichnungen belegen - ein zwingendes Erfordernis, um Flüsse und Seen zu überwinden, so kam das bei Griechen und Römern beliebte Baden im Lauf von Mittelalter und früher Neuzeit zunehmend in Verruf.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wiesen dagegen Pädagogen in ihren Ratgebern auf die Wichtigkeit des Schwimmens hin und erläuterten die entsprechende Bewegungstechnik. Fortschrittliche Schulen nahmen im 19. Jahrhundert das Schwimmen in ihren Lehrplan auf. Auch das Militär wurde zunehmend im Schwimmen unterwiesen. Zeitgleich wurden auch viele Seebäder und Schwimmschulen eröffnet. Trotz allem ging jedoch die Schwimmertüchtigung mit der Errichtung von Badeanstalten nicht Hand in Hand. Da sich solche Badeanstalten vornehmlich im städtischen Raum befanden, hatte die breite Tiroler Bevölkerung daran wenig Anteil.
Der Schnappschuss eines Sommeraufenthaltes für Kinder an der Adriatischen Küste in Riccione aus der Jahrhundertwende zeigt wiederum, dass die Bekanntschaft mit Wasser zwar erwünscht und geboten war, ob diese Kinder jedoch nur am Ufer baden oder sich in tieferes Wasser zum Schwimmen wagen durften, bleibt der Fantasie des Betrachtenden überlassen.
Aus derselben Zeit stammt ein Zirkular des K. k. Landesschulrates für Tirol an alle K. k. Bezirksschulräte, Direktionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsanstalten, sowie an die Leitung der K. k. deutschen Staatsvolksschule in Trient betreffend den Unterricht im Schwimmen. Demnach haben die Landesschulbehörden die Vorkehrung zu treffen, dass sämtliche Zöglinge während ihrer Bildungszeit den nötigen Unterricht im Schwimmen erhalten können, zumal dieser Bestimmung bis dahin nur in sehr geringem Maße entsprochen worden sei. Hierbei wurde der wohltätige Einfluss des Schwimmens auf die Erhaltung und Stärkung der Körperkraft und der Gesundheit hervorgehoben. Diese Maßnahme sollte sich weiters auch auf die höheren Klassen der allgemeinen Volks- und Mittelschule auswirken, deren Zöglingen das Schwimmen erlernen und fleißig üben sollten. Dafür sollten sich die Gemeinden und jene Vereine einsetzen, die sich die körperliche Ausbildung der Jugend zur Aufgabe machen, wie etwa Jugend-, Spiel-, Turn-, Schwimm-, Ruder- und Sportvereine. Zu diesem Zweck sollten, wo die örtlichen Verhältnisse dies gestatten, geeignete Schwimm- und Badeanstalten errichtet werden und für minderbemittelte Zöglinge Subventionen aus Staatsmitteln gewährt werden. Zudem sollten die Lehrkräfte die Zöglinge zur fleißigen Benützung der Bäder ermuntern.
Offen bleibt, ob und inwiefern dem nachgekommen wurde.
Dass das Baden in der Zeit des Ersten Weltkrieges noch eher als verrucht galt, zeigt ein Bild von Soldaten an einem Bootssteg, wahrscheinlich am Montiggler See (Sammlung Helene Oberleiter), wo auf einer gut sichtbar angebrachten Kundmachung das Baden ohne (sic!) Schwimmanzug, und in der Nähe der Wirtschaftsgebäude auch mit Schwimmanzug bei Strafe von 2-200 Kronen verboten ist.
Dokumente zum Herunterladen
- Rundschreiben des K.k. Landesschulrates für Tirol betreffend den Unterricht im Schwimmen vom 3. Mai 1904, Südtiroler Landesarchiv, Sammlung Schulsachen, 27 » [PDF 2 MB]
- Militär auf einem Bootssteg (wahrscheinlich am Montiggler See), 1. Weltkrieg, Südtiroler Landesarchiv, Sammlung Helene Oberleiter, 1773 » [IMG 527 kB]