Restauratoren und Techniker
Experten für die Restaurierung von Kulturgütern
Dekorierte Oberflächen an denkmalgeschützten Bauwerken sowie bewegliche denkmalgeschützte Kulturgüter dürfen nur von staatlich anerkannten Restauratorinnen und Restauratoren bearbeitet werden. Diese sind im Verzeichnis des Ministeriums für Kultur (MiC) eingetragen. Mit ihnen arbeiten eng zusammen die Restaurierungstechniker und -technikerinnen, um die bestmögliche Konservierung und Restaurierung zu gewährleisten. So legt es der Art. 29 Absatz 6 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter (Dlgs 42/2004) fest.
In die Kategorie dieser reglementierten Facharbeiter für Bau- und Kunstdenkmäler, wie vom Art. 9bis des Dlgs 42/2004 (am 30.10.2020 ergänzt) festgelegt, fallen:
- Restaurator und Restauratorin von Bau- und Kunstdenkmälern
- Restaurierungstechniker und - technikerin für Bau- und Kunstdenkmäler
Die Eintragung in die vom MiC (Ministero della Cultura) geführten Verzeichnisse ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes.
Restauratoren
Der Restaurator bzw. die Restauratorin von beweglichen denkmalgeschützten Objekten und von dekorierten Oberflächen an denkmalgeschützten Bauwerken sind Fachkräfte, die den Konservierungszustand feststellen. Sie ergreifen direkte und indirekte Maßnahmen, um die Schadensprozesse zu begrenzen.
Ziel ist es, die Konservierung unter Beibehaltung des kulturellen Wertes zu sichern.
Das aktuelle Verzeichnis der staatlich zertifizierten Restauratoren finden Sie unter diesem Link: https://professionisti.beniculturali.it/elenchi.
Restaurierungstechniker
Der Restaurierungstechniker bzw. die Restaurierungstechnikerin für Kulturgüter ist jene Fachkraft, die im Team mit einer Restauratorin oder einem Restaurator arbeitet. Selbständige Entscheidungen sind eng an die jeweiligen technischen Zuständigkeiten gebunden. Unter Anleitung und Kontrolle des Restaurators können direkte und indirekte Maßnahmen durchgeführt werden, um materielle Schadensprozesse zu begrenzen und die Konservierung der Kulturgüter zu sichern.
Restaurierungstechniker gewährleisten die korrekte Ausführung gemäß methodologischen und operativen Vorgaben und tragen die Verantwortung für die Pflege des Arbeitsplatzes sowie der Geräte. Zudem bereiten sie die für die Eingriffe notwendigen Materialien entsprechend den methodologischen Anweisungen der Restauratoren vor.
Das aktuelle Verzeichnis der staatlich zertifizierten Restaurierungstechniker finden Sie unter diesem Link: https://professionisti.beniculturali.it/elenchi.
Verordnung zu Kompetenzprofilen im Bereich Restaurierung und Konservierung
Verordnung zur Festlegung der Kompetenzprofile der Restauratorinnen und Restauratoren sowie der weiteren Fachkräfte, die ergänzende Tätigkeiten zur Restaurierung oder andere Maßnahmen zur Erhaltung von beweglichen Kulturgütern und dekorierten Oberflächen an architektonischen Objekten ausführen, finden sich im Artikel 29, Absatz 7, des Gesetzesdekrets vom 22. Januar 2004, Nr. 42, mit dem der Kodex der Kulturgüter und der Landschaft erlassen wurde. Mehr dazu unter folgendem Link D.M. 26 maggio 2009, n. 86.