Was ist ein Denkmal?
„Es ist nie zu spät, die Erinnerung als lebendige Quelle der Zukunft zu sehen.“ Jean Markale
Erinnerungskultur und Autonomie
Die Erinnerungskultur ist die bewusste Auseinandersetzung mit der Geschichte, den Umgang der Einzelnen und der Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit.
Das gesamte Territorium der Autonomen Provinz Bozen Südtirol mit der Landeshauptstadt Bozen ist ein besonderes und spannendes Forschungsfeld für die Erinnerungskultur und ihre Zukunftsfähigkeit.
Im Jahr 2022 hat die Autonome Provinz 50 Jahre Zweites Autonomiestatut gefeiert. Das Fundament und die Begründung dieser Autonomie sind die Sprache, die Kultur und die Identität.
Die Südtiroler Autonomie ist daher ein Kulturprojekt, das dem Frieden verpflichtet ist. Die primäre Zuständigkeit für die Verwaltung und Gesetzgebung im Bereich der Kulturgüter und der kulturellen Tätigkeit ist ein wesentliches Element.
Die Erinnerungskulturen der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe unterscheiden sich voneinander, das ist in der Auseinandersetzung mit den materiellen und immateriellen Kulturgütern und im Umgang mit ihnen zu berücksichtigen.
Im Zeitalter der Digitalisierung – auch der Kulturgüter – verändern sich der Rhythmus, die Formen und auch die Dimension der Gedächtnispflege. Obwohl ältere Muster der jeweiligen Erinnerungskultur immer wieder auftreten, gibt es hierzulande doch seit mehr als zehn Jahren eine gute Entwicklung im Labor der Memoriae, im Umgang mit schwierigem Kulturebe (dissonant heritage).
Denkmäler, die mit Zielen der kulturellen Affirmation oder im Gedenken an militärische oder politische „Erfolge“ errichtet wurden, konnten durch gezielte historische Kontextualisierung oder künstlerische Eingriffe politisch „entladen“ werden.
Das gilt für das sogenannte „Siegesdenkmal“ in Bozen, das durch die 2014 eröffnete Dokumentationsausstellung „BZ ´18-´45“ vorbildlich historisiert wurde, das gilt auch für die Lichtinstallation am sogenannten Finanzgebäude in der Italienallee in Bozen (Casa Littoria).
Der monumentale Fries des Bildhauers Hans Piffrader (Klausen 1888-Bozen1950) mit der zentralen Darstellung Mussolinis hoch zu Ross wird durch ein Spruch-Lichtband mit dem leicht abgewandelten Zitat von Hanna Arendt „Niemand hat das Recht zu gehorchen“ verfremdet und seine ehemals politische Botschaft gebrochen.
Diese international beachteten und auch mit Preisen ausgezeichneten Beispiele stellen die Weichen für eine geteilte, friedliche Erinnerungskultur, die es sich zum Ziel setzt, alte Denkmäler auf eine neue und dem Frieden verpflichtete Weise zum Sprechen zu bringen.
„Durch den Erhalt und den Schutz der Kulturgüter und deren Pflege werden die kulturelle Identität der drei Sprachgruppen im Land vertieft und weiterentwickelt und das friedliche Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft gestärkt.“
Landesgesetz für Kulturgüter vom 18. Juli 2023, Nr. 14, Art. 4 (Ziele) Absatz 1k
Schutz der Kulturgüter
Kulturgüter sind von Menschen geschaffene Werke und Zeitzeugen mit geschichtlichem Aussagewert. Der Schutz der materiellen und immateriellen Kulturgüter ist ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur. Diese Kulturgüter ermöglichen einer Gesellschaft, die eigene Vergangenheit präsent zu halten und die Gegenwart und Zukunft vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen zu gestalten.
Der Schutz, die Pflege, die Erforschung, die Vermittlung und Aufwertung der beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter liegt, mit Ausnahme der Güter von nationalem Interesse laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 20. Jänner 1973, Nr. 48, in geltender Fassung, in der Zuständigkeit des Landes, Fachbehörde ist das Landesdenkmalamt.
Die Artikel 10 und 11 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, des gesetzesvertretenden Dekretes vom 22. Jänner 2004, Nr. 42 legen jene Kulturgüter fest, die künstlerisch, geschichtlich, archäologisch, volkskundlich, archivalisch, bibliographisch oder technikhistorische wertvoll sind.
Der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in der Zuständigkeit des Landes sowie der Ensembleschutz in der Zuständigkeit der Gemeinden sind die wichtigsten Instrumente des Kulturgüterschutzes.
Die Kulturgüter sind eine allgegenwärtige Kulturleistung, die den öffentlichen Raum, die Landschaft und die Wahrnehmung von Geschichte prägen. Sie sind auch ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes und zum Klimaschutz.
Die Landeskonservatorin/der Landeskonservator ist Landesnotfallkoordinatorin/Landesnotfallkoordinator für den Kulturgüterschutz und unterstützt die lokalen Institutionen und Koordinationsbeauftragten in der Vorbereitung und Umsetzung der vorbeugenden Maßnahmen und im Schadensfall.



