Kulturgüter
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Unterschutzstellung
Zu den Aufgaben des Amtes für Archäologie zählt auch der dauerhafte Schutz archäologischer Zonen. Für Grund- und Bauparzellen, in denen besonders bedeutende archäologische Reste nachgewiesen sind, wird eine Unterschutzstellung durch einen Beschluss der Landesregierung vorgenommen. Auf unter Schutz gestellten Parzellen muss jeder Eingriff in das Erdreich genehmigt werden. (Landesgesetz für Kulturgüter vom 18 Juli 2023, Nr. 14, Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, Gesetzesvertretendes Dekret vom 22.01.2004, Nr. 42)