Monumentbrowser
Der Monumentbrowser bietet in italienischer und deutscher Sprache eine aktuelle Liste aller denkmalgeschützten Bauwerke in Südtirol.
Überblick über die Denkmalschutz-Browser
Der Monumentbrowser für die Baudenkmäler und der Archaeobrowser für die Archäologie sind zwei Instrumente, mit denen sich alle Interessierten schnell eine Übersicht verschaffen können, welche Bau- und Grundparzellen unter direktem oder indirektem Denkmalschutz stehen. Die Unterschutzstellungen erfolgen aufgrund derselben juristischen Grundlage.
Der Monumentbrowser: Baudenkmäler im Fokus
Der Monumentbrowser enthält die aktuelle Liste der rund 5.100 denkmalgeschützten Baudenkmäler in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Dieses Verzeichnis dient der Information und ist Grundlage für kunsthistorische und architekturhistorische Forschungen.
Zielgruppen und Funktionen
Das Instrument bietet den Eigentümer/-innen, Planer/-innen, Behörden und der Öffentlichkeit einen vollständigen und guten Überblick über die Baudenkmäler des Landes und die Bau- und Grundparzellen, die ihnen zugeordnet sind.
Die Abfrage ist nach Verwaltungsgemeinden, Katastralgemeinden sowie Bau- und Grundparzellen möglich. Neben der Bezeichnung des Baudenkmals, den Daten der Unterschutzstellung und einem Foto enthält der Eintrag auch eine Kurzbeschreibung.
Kartografische Darstellung mit MapView
Mit der Verknüpfung MapView können die denkmalgeschützten Bauparzellen (direkter Denkmalschutz) und Bannzonen (indirekter Denkmalschutz) auch kartographisch eingeordnet werden.
Wichtig: Der direkte oder indirekte Denkmalschutz bezieht sich jeweils auf die gesamte Parzelle und sämtliche Teile des Gebäudes oberhalb und unterhalb der Erde. Die Rechtsquelle für die Denkmalschutzbindung ist das Grundbuch (Lastenblatt C).
Vorläufiger Schutz und Meldepflicht
Dass ein Gebäude nicht im Monumentbrowser vorkommt, ist kein Beleg dafür, dass es nicht erhaltenswert ist. Für sämtliche Gebäude im öffentlichen und kirchlichen Eigentum, die älter als 70 Jahre alt sind, gilt ein vorläufiger gesetzlicher Schutz. Bevor solche Gebäude verändert, umgenutzt oder abgebrochen werden können, muss die Feststellung des kulturellen Interesses bei der Landeskonservatorin / dem Landeskonservator beantragt werden.
Für eine beratende Begutachtung von älteren Gebäuden können Sie das Landesdenkmalamt jederzeit kontaktieren.
Der Archeobrowser: Archäologie auf einen Blick
Der Archeobrowser zeigt in der Online-Karthographie der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol jene Bau- und Grundparzellen, die mit archäologischer Begründung unter Denkmalschutz stehen:
- In Rot für jene Parzellen mit direktem Denkmalschutz aus archäologischen Gründen.
- In Orange sind jene Parzellen dargestellt, auf denen das Vorhandensein archäologischer Güter nachgewiesen ist.
- In Gelb sind jene Parzellen dargestellt, in denen das Vorhandensein archäologischer Güter mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann.
Die Rechtsquelle für eine direkte oder indirekte Denkmalschutzbindung ist auch im Falle des Archaeobrowser das Grundbuch (Lastenblatt C).
Rückmeldungen und Kontakt:
Teilen Sie es uns bitte mit, sollten Sie Fehler in der Darstellung oder in der Beschreibung feststellen, wir sorgen dann für die Richtigstellung.
Kontaktperson: Arch. Valentina Rossi, Tel. 0471 41 19 20.