Landesdenkmalamt
Das Landesdenkmalamt mit Sitz im Ansitz Rottenbuch in Bozen ist die Fachbehörde der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für die beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter. Die Verwaltung und Gesetzgebung im Bereich der Kulturgüter ist eine primäre Zuständigkeit der Autonomen Provinz. Das Landesdenkmalamt ist eine Abteilung der Landesverwaltung mit dem Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, dem Amt für Archäologie und dem Landesarchiv. Das Landesdenkmalamt wird von der Landeskonservatorin bzw. dem Landeskonservator als Einzelorgan mit eigenen gesetzlichen Befugnissen geleitet.
Der Schutz und die Pflege, die Erhaltung, Erforschung und Vermittlung der weltlichen und kirchlichen Kulturgüter sind die Aufgaben dieser Fachbehörde. Zum Aufgabenbereich des Landesdenkmalamtes gehören die Baudenkmäler, die Kunstdenkmäler, die Archäologie, die Archive der kirchlichen Einrichtungen und der örtlichen Körperschaften und der unter Schutz gestellten privaten Archive.
Unsere Aufgaben
Direkter und indirekter Denkmalschutz
Die Denkmalschutzbindung drückt ein öffentliches Interesse an einem Kulturgut aus.
Eigentumsübertragungen
Sämtliche Eigentumsübertragungen denkmalgeschützter Liegenschaften müssen der Abteilung Denkmalpflege mitgeteilt werden
Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern
Die Ein- bzw. Ausfuhr von unter Schutz gestellten Kulturgütern bedarf einer Genehmigung


