Ämter und Abteilungen des Landtages und der Landesverwaltung
Das Südtiroler Landesarchiv übernimmt und verwahrt die Archive der Gesetzgebungs- und Verwaltungsorgane des Landes Südtirol sowie der vom Land abhängigen Körperschaften, Anstalten und Selbstverwaltungsbetriebe.
Nicht mehr kurrente Akten, die noch nicht an das Landesarchiv abgegeben werden können, werden in den Zwischenarchiven der Landesverwaltung aufbewahrt. Die Überwachung dieser Zwischenarchive obliegt den Überwachungs- und Skartierungskommissionen gemäß Abschnitt 4 des Landesgesetzes für Kulturgüter vom 18. Juli 2023, Nr. 14. Zu ihren weiteren Aufgabe gehört die Bewertung und Aussonderung bzw. Skartierung von für den Geschäftsgang nicht mehr relevanten Akten und Unterlagen, sowie die Formulierung von Richtlinien für die Bewertung und Aussonderung.
Unterlagen zur Aktenablage bei den Landesbehörden
Die Ämter der Südtiroler Landesverwaltung wenden für die Ablage der laufenden Unterlagen folgenden Aktenplan an und halten sich bei der Dokumentenverwaltung an das Handbuch für die Dokumentenverwaltung (2024).
Unterlagen zur Bewertung und zur Skartierung in der Landesverwaltung
Für die Ämter und Abteilungen der Südtiroler Landesverwaltung stehenfolgende Formulare und Unterlagen zur Verfügung:
- Bewertung und Vernichtung von Verwaltungsunterlagen in Papierform (Skartierung) - Rundschreiben de Generaldirektors Nr. 7 vom 16. August 2018
- Anlage 1 - Skartierungsverzeichnis
- Anlage 2 - Skartierungsprotokoll
- Anlage 3 - Aufbewahrungsfristen
- Anlage 4 - Übergabeverzeichnis
- Anlage 5 - Vernichtungsprotokoll
- Bewertungsrichtlinien - allgemeiner Teil im Docx-Format zum Bearbeiten