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Archäologische Schutzgebiete im Landschaftsplan
In den Landschaftsplänen sind archäologische Schutzgebiete ausgewiesen. Sie betreffen Zonen mit archäologischen Fundstellen oder jene Zonen, in welchen das Vorkommen von archäologischen Funden begründet vermutet werden kann. Eingriffe in das Erdreich müssen dem Amt für Archäologie gemeldet werden. (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, Art. 12)