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Landesarchiv

Das 1985 errichtete Landesarchiv ist zuständig für die zur dauernden Aufbewahrung bestimmten Unterlagen der Landesregierung, des Landtags, der Landesverwaltung sowie der nachgeordneten Körperschaften, Anstalten und Selbstverwaltungsbetriebe. Zudem hat es die Aufsicht über die Archive und Registraturen nichtstaatlicher öffentlicher Körperschaften (namentlich der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, Fraktionsverwaltungen oder der Eigenverwaltungen der bürgerlichen Nutzungsrechte usw.) und der unter Schutz gestellten Privatarchive.

Das Gedächtnis unseres Landes: Schriftgut aus neun Jahrhunderten und historisch relevante Fotobestände. Mit seinen Veranstaltungen zur Landesgeschichte, den Projektpartnerschaften und der wissenschaftlichen Veröffentlichungsreihe zählt das Archiv zu den ältesten Forschungseinrichtungen des Landes.

Benützung und Öffnungszeiten

Was Sie vor Ihrem ersten Besuch im Landesarchiv beachten sollten

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